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   BGH, 12.12.1956 - 2 StR 479/56   

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BGH, 12.12.1956 - 2 StR 479/56 (https://dejure.org/1956,4006)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1956 - 2 StR 479/56 (https://dejure.org/1956,4006)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1956 - 2 StR 479/56 (https://dejure.org/1956,4006)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 307/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1956 - 2 StR 479/56
    Denn nur dann hätte die Angeklagte mit Betrugsvorsatz gehandelt (BGHSt 3, 160).
  • RG, 02.12.1929 - II 1265/29

    1. Kann das Erschleichen einer Anstellung auf Privatdienstvertrag oder als

    Auszug aus BGH, 12.12.1956 - 2 StR 479/56
    Der gegenteiligen Entscheidung in RGSt 64, 33 [38] kann nicht gefolgt werden.
  • RG, 20.12.1937 - 2 D 595/37

    1. Wann verstößt die uneheliche Kindesmutter im Unterhaltsrechtsstreit ihres

    Auszug aus BGH, 12.12.1956 - 2 StR 479/56
    Wenn die uneheliche Mutter einen Mann, der ihr beigewohnt hat, durch die unwahre Behauptung, sie habe in der Empfängniszeit nur mit ihm Geschlechtsverkehr gehabt, dazu veranlaßt, Vaterschaft und Unterhaltspflicht nach § 1718 BGB anzuerkennen oder aber durch diese unwahre Angabe im Unterhaltsprozeß die Verurteilung des Mannes zur Leistung des Unterhaltes veranlaßt, obwohl sie weiß oder doch für möglich hält, daß er nicht der Erzeuger ist, so begeht sie Betrug, weil das Kind wegen des Geschlechtsverkehrs der Mutter mit einem weiteren Manne gemäß § 1717 Abs. 1 Satz 1 BGB keinen Unterhaltsanspruch gegen den ersten Mann geltend machen kann und dieser Mann deshalb durch die Anerkennung der Unterhaltspflicht oder die Verurteilung zur Unterhaltszahlung in seinem Vermögen geschädigt ist (RGSt 72, 113 [115]).
  • RG, 12.02.1937 - 1 D 331/36

    1. Was muß nach dem § 15 Abs. 1 der zweiten StAmnVO. die Berichtigungserklärung

    Auszug aus BGH, 12.12.1956 - 2 StR 479/56
    Erst wenn der zum Tatbestand gehörende Erfolg im vollen Umfange eingetreten ist, ist die Begehung der Tat im Sinne des § 67 Abs. 4 StGB abgeschlossen (RGSt 62, 418; 71, 59[64]).
  • RG, 03.05.1937 - VI 333/36

    Verstößt die Ausnützung eines rechtskräftigen Urteils nur dann gegen die guten

    Auszug aus BGH, 12.12.1956 - 2 StR 479/56
    Es beschränkt sich auf die Feststellung, die Angeklagte habe auch hier in der Absicht gehandelt, dem Kind einen ihm nicht zustehenden Vermögensvorteil zu verschaffen, ohne die Frage zu klären, ob das Kind trotz der Rechtskraftwirkung des die negative Feststellungsklage abweisenden Urteils vom 16. April 1947, nachdem inzwischen festgestellt ist, daß Nobis nicht sein Vater ist, aus dem Vergleich nicht mehr vollstrecken darf, weil darin der Mißbrauch einer formales Rechtsstellung liegen würde (vgl RGZ 155, 55 [60/61]).
  • RG, 21.05.1886 - 1176/86

    Zur Frage, ob und unter welchen Umständen die betrügerische Verleitung zur

    Auszug aus BGH, 12.12.1956 - 2 StR 479/56
    Daß in der Eheschließung im Hinblick auf deren vermögensrechtliche Wirkung unter Umständen eine durch Täuschung veranlaßte, einen Vermögensschaden verursachende Handlung im Sinne des § 263 StGB liegen kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (RGSt 14, 137 [143]).
  • RG, 20.12.1928 - III 623/28

    Wann beginnt bei betrügerisch herbeigeführter Zahlung einer Unfallrente die

    Auszug aus BGH, 12.12.1956 - 2 StR 479/56
    Erst wenn der zum Tatbestand gehörende Erfolg im vollen Umfange eingetreten ist, ist die Begehung der Tat im Sinne des § 67 Abs. 4 StGB abgeschlossen (RGSt 62, 418; 71, 59[64]).
  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77

    Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der

    Diese Auffassung, die im Einklang mit der im Schrifttum herrschenden Meinung (vgl. Dreher, StGB 37. Aufl. § 78 a Rdn 3; Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 78 a Rdn 4; Lackner in LK, StGB 9. Aufl. § 263 Rdn 281, 282; Mösl in LK a.a.O. § 67 Rdn 11 jeweils mit weiteren Nachweisen), hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. Dezember 1956 - 2 StR 479/56 -) im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 62, 418, 419; 71, 59, 64) schon für den Fall vertreten, daß aufgrund eines Prozeßbetruges Unterhaltszahlungen geleistet wurden.
  • BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67

    Beginn der Verjährung der Strafverfolgung des Betrugs - Vermögensschaden beim

    Die vom Landgericht ferner zitierte Entscheidung BGH 2 StR 479/56 vom 14. November 1956 betrifft nicht die Verjährung des Anstellungsbetruges, sondern die des Prozeßbetruges.
  • BGH, 17.09.1958 - 2 StR 289/58

    Rechtsmittel

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. die Urteile vom 12. Dezember 1956 - 2 STR 479/56 - und vom 6. November 1957 - 2 StR 520/57 -), beginnt die Verjährung der Strafverfolgung eines Betruges erst mit dem Tage der letzten Zahlung, wenn vom Geschädigten auf Grund der Täuschung - und zwar solange diese andauert - laufend Zahlungen geleistet werden.
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